Schwerarbeiterregelung für die Justizwache im Ministerrat beschlossen!

Eine langjährige Forderung konnte erfolgreich umgesetzt werden.

Ein historisches Ereignis, dem über Jahre nachgelaufen wurde. Endlose Anträge,
Interventionen, viele Canossagänge zu verschiedenen Vertretern der Politik, waren dafür
notwendig.

Nun aber konnte die Regierung überzeugt werden und mit Unterstützung der ÖVP und
Grünen, insbesondere der Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadic sowie dem Klubobmann
der ÖVP August Wöginger ist diese Regelung endlich wahr geworden.

Im Namen der Bediensteten sagen wir Danke.
Euer Norbert Dürnberger und Wilhelm Terler

Anm.: Die Basis stellt der § 15b BDG 1979 (Beamtendienstrecht 1979)

§ 15b Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten („Schwerarbeitspension“)

(1) Die Beamtin oder der Beamte kann durch schriftliche Erklärung, aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen, ihre oder seine Versetzung in den Ruhestand bewirken, wenn sie oder er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine nach dem vollendeten 18. Lebensjahr zurückgelegte ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (pensionswirksame Zeit bei Beamtinnen und Beamten, auf die § 1 Abs. 14 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340/1965, anzuwenden ist) von 504 Monaten, davon mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand, aufweist. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit Ablauf des Monats in Anspruch genommen werden, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Beamtinnen und Beamten, die die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres oder danach erfüllen, bleiben diese auch bei einer späteren Ruhestandsversetzung gewahrt.

(2) Ein Schwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem mindestens 15 Tage Schwerarbeit vorliegen. Die Bundesregierung hat mit Verordnung festzulegen, unter welchen psychisch oder physisch besonders belastenden Arbeitsbedingungen Schwerarbeit vorliegt.

(3) Beamtinnen und Beamte des Dienststandes, die ihr 50. Lebensjahr vollendet haben, können eine bescheidmäßige Feststellung der Anzahl ihrer Schwerarbeitsmonate zu dem dem Einlangen des Antrags folgenden Monatsletzten beantragen. Dieses Antragsrecht wird mit Rechtskraft der Feststellung konsumiert.

(4) Die Versetzung in den Ruhestand wird mit Ablauf des Monats wirksam, den die Beamtin oder der Beamte bestimmt, frühestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats, der der Abgabe der Erklärung folgt. Hat die Beamtin oder der Beamte keinen oder einen früheren Zeitpunkt bestimmt, so wird die Versetzung in den Ruhestand ebenfalls mit Ablauf des dritten Monats wirksam, der der Abgabe der Erklärung folgt. Wurde die Anzahl der Schwerarbeitsmonate noch nicht gemäß Abs. 3 festgestellt, wird die Versetzung in den Ruhestand erst mit Ablauf des sechsten Monats wirksam, der der Abgabe der Erklärung folgt.

(5) Während einer (vorläufigen) Suspendierung nach § 112 oder einer (vorläufigen) Dienstenthebung nach § 40 HDG 2014 kann eine Erklärung nach Abs. 1 nicht wirksam werden. In diesem Fall wird die Erklärung frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die (vorläufige) Suspendierung oder die (vorläufige) Dienstenthebung geendet hat.

(6) Die Erklärung nach Abs. 1 kann frühestens zwölf Monate vor dem beabsichtigten Wirksamkeitstermin der Ruhestandsversetzung abgegeben und bis spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden widerrufen werden. Diese Frist erhöht sich auf drei Monate, wenn die Beamtin oder der Beamte eine Funktion oder einen Arbeitsplatz innehat, die oder der nach den §§ 2 bis 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 – AusG, BGBl. Nr. 85/1989, auszuschreiben sind. Ein späterer Widerruf wird nur wirksam, wenn die Dienstbehörde ausdrücklich zugestimmt hat. Während einer (vorläufigen) Suspendierung gemäß § 112 oder einer (vorläufigen) Dienstenthebung nach § 40 HDG 2014 kann jedoch die Beamtin oder der Beamte die Erklärung nach Abs. 1 jederzeit widerrufen.

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Zusammensetzung des Zentralausschusses

In der konstituierenden Sitzung am 21. Jänner 2020 wurde der Zentralausschuss der Exekutivbediensteten in Justizanstalten, wie folgt zusammengesetzt:

Vorsitzender: Norbert DÜRNBERGER
1. Vorsitzender-Stellvertreter: Roman SÖLLNER
2. Vorsitzender-Stellvertreter und Schriftführer: Christian KIRCHER
3. Vorsitzender-Stellvertreter: Wilhelm TERLER
Mitglied: Martin Johann SCHÖPF
Mitglied: Michael DITZ

Die Aussendung steht im unten stehenden Link zum Download bereit.

13. Bundes-Personalvertretungswahl

am 27. und 28. November 2019

Gruppenbild Personalvertretungswahl 2019

Unser Verständnis von Personalvertretung:
„Verantwortung leben und die
Kolleginnen und Kollegen stärken“

Norbert Dürnberger (Spitzenkandidat ZA)

Unsere Kandidaten für den Zentralausschuss

  • Norbert DÜRNBERGER (Garsten)
  • Wilhelm TERLER (Gerasdorf)

Unsere Spitzenkandidaten*innen der Justizanstalten:

  • Robert HAGEN (Wien-Josefstadt)
  • Thomas KLEMENT (Wien-Simmering)
  • Dott. mag. Andrea OBRUCA, MA (Wien-Mittersteig)
  • Birgit ERHARDT (Wien-Favoriten)
  • Harald GERSTL (Stein)
  • Andreas BAUER (Krems)
  • Franz HASLINGER (St. Pölten)
  • Herbert SEMMELMEYER (Göllersdorf)
  • Robert SCHWINGENSCHLÖGEL (Sonnberg)
  • Claudia GRADINGER (Korneuburg)
  • Robert SWOBODA (Wr. Neustadt)
  • Richard BIRNBAUER (Hirtenberg)
  • Franz HAUCK (Schwarzau)
  • Wilhelm TERLER (Gerasdorf)
  • Peter WIESNER (Garsten)
  • Roland MANZENREITER (Linz)
  • Michael ZELLER (Asten)
  • Christoph DEUTSCH (Wels)
  • Wolfgang GRILZ (Ried)
  • Norbert NIEDRIST (Suben)
  • Walter SCHÖNAUER (Salzburg)
  • Gerhard STOPPEL (Feldkirch)
  • Mario SCHINDLER (Eisenstadt)
  • Michael WINKLER (Leoben)
  • Rupert PREGLAU (Graz-Karlau)
  • Mario ZÖHRER (Klagenfurt)
Wahlkreuz mit Liste

„Nutze dein Wahlrecht und gehe wählen – persönlich oder mit Wahlkarte*“

Wilhelm Terler (Spitzenkandidat ZA)

* Eine Wahlkarte kann beim zuständigen Dienststellenwahlausschuss in deiner Dienststelle beantragt werden.

Wahlkalender 2019

„Kompetenz, Verlässlichkeit und Empathie | das zeichnet unsere Personalvertreter*innen aus“

Thomas Klement
(Spitzenkandidat Wien-Simmering)

Berufsinformationsmesse Wien 2019

Unter dem Titel „Die Justiz – Jobs im Bundesdienst“ präsentiert sich auch heuer wieder die Justizwache auf der BeSt 2019 in der Wiener Stadthalle auf Stand J2.

Die österreichische Justiz ist als Teil der dritten Staatsgewalt zuständig für die Rechtsprechung in den Bereichen des Strafrechts und des Zivilrechts und damit eine wesentliche Säule der österreichischen rechtsstaatlichen Verfassung. Im internationalen Vergleich attestiert der Europarat der österreichischen Justiz seit Jahren hervorragende Leistungen. Mit einer Vielzahl an spannenden, verantwortungsvollen Tätigkeitsfeldern, modernen, die Interessen ihrer Bediensteten berücksichtigenden Arbeitszeitmodellen und einem umfangreichen, vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebot ist die österreichische Justiz für ihre rund 11.000 Mitarbeiter/innen eine sehr attraktive Arbeitgeberin.
Über die typischen Berufsbilder der Richterin/des Richters und der Staatsanwältin/des Staatsanwalts hinaus sucht die Justiz laufend nach engagierten, integren und leistungsbereiten Persönlichkeiten, die sich für die folgenden, nicht minder verantwortungsvollen Berufe interessieren:
· Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte sind für die Sicherheit in den Justizanstalten sowie für die Betreuung, die fachliche Anleitung und Überwachung der Insassen bei der Arbeit, deren Aus- und Fortbildung sowie Freizeitgestaltung zuständig. Ziel ist neben der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung die Resozialisierung und Reintegration von Straftätern und Straftäterinnen in die Gesellschaft. Diese sehr verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit erfordert hohe soziale und fachliche Kompetenzen.
· Diplomrechtspfleger/innen sind bei Gericht in den Sparten Zivilprozess- und Exekutionsrecht, Insolvenzsachen, Verlassenschaftssachen, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten, in Angelegenheiten des Gerichtserlags und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse, in Grundbuchs- und Schiffsregistersachen und in Sachen des Firmenbuchs tätig. Sie fungieren als selbständig agierende Rechtsprechungsorgane und erledigen mittlerweile mehr als 80% aller erstinstanzlichen Zivilrechtssachen.
· Revisorinnen und Revisoren finden vor allem im Bereich der Gerichtsgebühren, der Zeugen-, der Sachverständigen- und der Dolmetschergebühren Verwendung und tragen dafür Sorge, dass die Gebühren gesetzeskonform bestimmt und einbringlich gemacht bzw. zuerkannt werden. Diesen Aufgaben kommen sie sowohl durch ihre nachprüfende Funktion als auch durch entsprechende Information und Nachschulung der für die Bestimmung und Einhebung der Gebühren zuständigen Bediensteten nach.
· Vorsteher/innen der Geschäftsstellen fungieren als zentrale Ansprechstellen für die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, sind als Behördenmanager/innen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert und sorgen gemeinsam mit den Dienststellenleiterinnen und -leitern dafür, dass der Dienstbetrieb reibungslos funktioniert.
· Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte betreuen federführend die Strafverfahren vor den Bezirksgerichten und nehmen in immer größerem Umfang staatsanwaltliche Aufgaben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wahr.
Haben auch Sie Interesse an einer Laufbahn in der österreichischen Justiz? DasBundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz steht Ihnen bei der BeSt³ gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Der Schwerpunkt des Beratungsangebots liegt auf dem Berufsbild der Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten. Sehr gerne informieren wir Sie auch über alle weiteren Berufsbilder und Berufschancen, die Justiz bietet: Revisor/in, Diplomrechtspfleger/in, Vorsteher/in der Geschäftsstelle sowie Bezirksanwältin und Bezirksanwalt.

Angebot auf der BeSt

Am Stand des Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der in Zusammenarbeit mit dem Zentralausschuss beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie die Vertragsbediensteten, mit der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs sowie der Vereinigung der Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte Österreichs betrieben wird, können Sie sich über die oben genannten Berufsbilder, über die Besoldung, die jeweiligen Aufnahmeverfahren und Ausbildungswege ebenso informieren wie über Karrieremöglichkeiten in der Justiz und das umfangreiche Fortbildungsangebot, das den Bediensteten offen steht.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Hallenplan der Best Wien 2019
Hallenplan Best Wien 2019

Quelle: https://bestinfo.at/de/aussteller-detail.html?die-justiz-jobs-im-bundesdienst

Justizwache von Liste Jetzt herabgewürdigt

Artikel Justizwachegewerkschaft vom 24-01-2019

GÖD-Justizwachegewerkschaft: Aussagen der Liste “Jetzt – Liste Pilz” werden auf das Schärfste zurückgewiesen

Wien (OTS) – “Der Justizsprecher der Liste “Jetzt – Liste Pilz”, Alfred Noll, diskreditiert die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Justizwache in letztklassiger Art und Weise. Dieses Politikverständnis ist offensichtlich von Ahnungslosigkeit und Unterstellungen geprägt”, weist der Vorsitzende der Justizwachegewerkschaft Albin Simma die herabwürdigenden Äusserungen von Alfred Noll entschieden zurück.

“Faktum ist: Die Kolleginnen und Kollegen leisten eine qualitativ hochwertige Arbeit für den Strafvollzug und unsere Sicherheit!”, so Simma weiter.

Der Justizwachdienst erfordert hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit. Es braucht daher Justizwachebedienstete in der Verwaltung, die bei akutem Personalmangel für den exekutiven Dienst sofort herangezogen werden können, um die Sicherheit in den Justizanstalten aufrecht zu erhalten.

„Eine gesamte Berufsgruppe durch falsche Behauptungen zu diskreditieren ist niveaulos. Bevor man sich ein Urteil erlauben kann, sollte man sich zuerst über die Aufgaben der Justizwache in ihrer Gesamtheit informieren“, kritisiert Albin Simma die unreflektierten Aussagen scharf und verweist dabei auf die dringend notwendige und von der Bundesregierung bereits zugesagte Planstellenaufstockung für den Justizwachdienst.

Rückfragen & Kontakt:

Albin Simma 
Vorsitzender Justizwachegewerkschaft 
0676 8989 17002 
Wickenburggasse 17/9 
1080 Wien

24.01.2019